Der Gesetzgeber und diverse nationale
sowie internationale Hygienestandards
für die Lebensmittelindustrie, fordern
mittlerweile den Verzicht von Rodentiziden
innerhalb lebensmittelverarbeitenden
Betrieben.
Gefahr von Vergiftungen
Risiko bei Aufnahme durch Kleinkinder und Haustiere sowie bei Eintrag in das Grundwasser;
ebenfalls hohes Risiko durch Sabotage („Food Defence“)
Gefahr von Sekundärvergiftungen
Nicht-Zielorganismen, wie z. B. Greifvögel oder Katzen, können durch Aufnahme
der „vergifteten“ Nager geschädigt werden
Köderverweigerung
Aufgrund mangelnder Attraktivität der Köder gegenüber vorhandenen Nahrungsquellen
besteht die Gefahr der Köderverweigerung
Unkontrollierter zeitlich verzögerter Tod
Nager sterben nach Aufnahme des Wirkstoffs erst nach mehreren Tagen unkontrolliert
im Betrieboder der Ware
Geruchsbelästigung und Förderung des Insektenaufkommens
Tote Nager verursachen unangenehme Gerüche und stellen eine Nahrungsquelle
für andere Insekten dar
Gefahr möglicher Köder-Resistenzen
Sogar beim Einsatz hochpotenter Wirkstoffe besteht das Risiko der Resistenz
Zu späte Reaktionszeit
Aufgrund der geringen Serviceintervalle wird ein Befall häufig zu spät erkannt
Monitoring mittels
Rodentizid-Verfahren
1 3,4